Das B-Patent erlaubt das gewerbliche und nichtgewerbliche Führen von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen bis zu den seewärtigen Begrenzungen, für welche dann ein ergänzendes A-Patent notwendig wird. Es beschränkt sich auf die Zonen 3 und 4, wobei einige deutsche Wasserstraßen zusätzliche Streckenpatente erfordern.

Dieser amtliche Schein ist die Voraussetzung zum Führen von Binnenschiffen, welche eine Rumpflänge von 35 m überschreiten, erlaubt. Eine allgemeine Längen- oder Nutzungseinschränkung gibt es nicht. Für Gefahrguttransporte und die Flussradarnavigation sind erweiterte Patente vorgeschrieben.

Der Kurs, der die theoretische Ausbildung zum B-Patent umfasst, kostet 950 €.

Der Kurs behandelt thematisch:

  • Rechts- und Regelkunde entsprechend der Binnenschifffahrtsstraßenordnung mitsamt Lichterführung, Schallsignalen und Funkabsprachen
  • Schiffsbau und -konstruktion, Maschinenkunde
  • Fahrzeugführung, Fahren bei Strömung, Laden und Löschen
  • Sicherheit von Fahrgästen an Bord

Im Kurs werden der Aufbau, die Ausrüstung und die Funktionsweise von Binnenschiffen mit allen sicherheitsrelevanten Aspekten in Bezug auf die gute Seemannschaft dargestellt.

Im rechtlichen Teil geht es um die Lichterführung, Binnenschiffs-untersuchungsordnung, Binnenschifffahrtsstraßenordnung und sonstige relevante Grundlagen.

Ein weiterer Ausbildungsbestandteil ist die Gewässer-, Strömungs- und Wetterkunde. Ein besonderer Schwerpunkt ist das Laden und Löschen, sowie der Umgang mit Fahrgästen. Der Kurs findet auf der A.Köbis in Berlin Stralau statt.

Die Prüfung wird abgenommen durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, z.B. am Standort Magdeburg. Termine gibt es nahezu monatlich

Die Prüfungsfragen sind Multiple-Choice-Format

Anmeldung (Aktuelles siehe www.elwis.de):

  • Schriftliche Anmeldung
  • eine anteilige Zahlungsaufforderung der Prüfungsgebühren erfolgt postalisch mit der Einladung zur Prüfungsteilnahme durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anmeldeunterlagen (Aktuelles siehe www.elwis.de):

  • Beantragung eines Führungszeugnis Anlage O für Behörden oder Strafregisterauszug beim zuständigen Bürgeramt (Wohnsitz)
  • Originaldokument ärztliches Zeugnis Anlage B2 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein; nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Prüfung
  • andere Rheinpatente, Befähigungs- oder Prüfungszeugnisse
  • Kopie des Funkzeugnis UBI, das Original ist am Prüfungstag vorzulegen
  • Kopie/Scan des Schifferdienstbuches, geforderte Fahrzeitennachweise
  • Kopie des Personalausweises/Reisepasses
  • Lichtbild

mindestens 18 Jahre alt

Nachweis der Fahrzeiten

Tauglichkeitsnachweis

UBI Binnenfunkzeugnis

Termine 2022 auf Anfrage