Das B-Patent erlaubt das gewerbliche und nichtgewerbliche Führen von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen bis zu den seewärtigen Begrenzungen, für welche dann ein ergänzendes A-Patent notwendig wird. Es beschränkt sich auf die Zonen 3 und 4, wobei einige deutsche Wasserstraßen zusätzliche Streckenpatente erfordern.
Dieser amtliche Schein ist die Voraussetzung zum Führen von Binnenschiffen, welche eine Rumpflänge von 35 m überschreiten, erlaubt. Eine allgemeine Längen- oder Nutzungseinschränkung gibt es nicht. Für Gefahrguttransporte und die Flussradarnavigation sind erweiterte Patente vorgeschrieben.