Das Unionspatent erlaubt das gewerbliche und nichtgewerbliche Führen von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen bis zu den seewärtigen Begrenzungen. Es beschränkt sich auf die Zonen 3 und 4, wobei einige deutsche Wasserstraßen zusätzliche Streckenpatente erfordern.
Dieser amtliche Schein ist die Voraussetzung zum Führen von Binnenschiffen, welche eine Rumpflänge von 25 m überschreiten, erlaubt. Eine allgemeine Längen- oder Nutzungseinschränkung gibt es nicht. Für Gefahrguttransporte und die Flussradarnavigation sind erweiterte Patente vorgeschrieben.