Das A-Patent erlaubt das gewerbliche und nichtgewerbliche Führen von Binnenschiffen auf Binnen- und Seewasserstraßen bis zu der Grenze der Seefahrt. Es beschränkt sich auf die Zonen 1 bis 4, wobei einige deutsche Wasserstraßen zusätzliche Streckenpatente erfordern.
Dieser amtliche Schein ist die Voraussetzung zum Führen von Binnenschiffen, welche eine Rumpflänge von 35 m überschreiten, erlaubt. Eine allgemeine Längen- oder Nutzungseinschränkung gibt es nicht. Für Gefahrguttransporte und die Flussradarnavigation sind erweiterte Patente vorgeschrieben.
Dieser Kurs wird ausschließlich für Inhaber vom B-Patent oder C2-Patent angeboten.