Das UKW-Binnenfunkzeugnis ist die amtliche Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschiffen. Es ist International sowie unbefristet gültig. Dieses Sprechfunkzeugnis wird vom Schiffsführer benötigt, sobald sich eine Binnenfunkanlage auf einem Boot befindet. Auch für das Führen von Yachten mit Funkausrüstung auf Binnengewässern, Flüssen und Kanälen wie z.B. den holländischen Kanälen, ist das UBI-Zeugnis vorgeschrieben. Das UBI berechtigt nicht zur Teilnahme am Seefunk, hierfür ist das UKW-Seefunkzeugnis SRC oder LRC vorgeschrieben.
Kursinformationen
In der Schulung werden alle notwendigen Fakten vermittelt, um anschließend routiniert am Binnenschifffahrtsfunkverkehr teilnehmen zu können. Es werden die Grundlagen der Funktechnik, rechtliche Bestimmungen und das Arbeiten mit dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk geschult. Besonders wird die Abwicklung von Funkverkehr vermittelt – das Absetzen von Notmeldungen und der anschließende Notverkehr, außerdem Sicherheits-, Dringlichkeits- und Routineverkehr sowie die Besonderheiten des Binnenschifffahrtsfunks.
Ziel ist, dass jeder Schüler am Ende des Kurses sicher im Umgang mit der Funkanlage und mit den Verfahren des Funkverkehrs ist.
Im Kurs erhaltet ihr ein Skript und eine Übungssoftware, sodass zusätzliche Lehrmittel nicht erforderlich sind. Gerne organisieren wir für euch einen „Funkausflug“ durch die Berliner Innenstadt, wenn dies gewünscht ist (ggf. Absprache beim Kurs).
Die Theorieausbildung umfasst ca. 10 Stunden. Es gibt Wochenendkurse Sa 10-13 Uhr und So 14-17 Uhr und Abendkurse jeweils 18-21 Uhr.
Theorieprüfung beim Prüfungsausschuss Berlin
Multiple-Choice-Fragen zu Merkmalen des Funkverkehrs, Rangfolge und Arten, Funkstellen und Verkehrskreise, Frequenzen und deren Nutzung, Bestimmungen/ Veröffentlichungen und Technik, Besonderheiten im Binnenfunk
Praxisprüfung beim Prüfungsausschuss Berlin
Abwicklung des Funkverkehrs, Abgabe von Sicherheits-, Dringlichkeits- und Notmeldungen, Routineverkehr, Antworten auf Funkverkehr, Bedienung der Funkanlage
Prüfungstermine beim Prüfungsausschuss Berlin
Amtliche Prüfungsgebühren
Mindestalter 15 Jahre