Das Unionspatent erlaubt das gewerbliche und nichtgewerbliche Führen von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen bis zu den seewärtigen Begrenzungen. Es beschränkt sich auf die Zonen 3 und 4, wobei einige deutsche Wasserstraßen zusätzliche Streckenpatente erfordern.

Dieser amtliche Schein ist die Voraussetzung zum Führen von Binnenschiffen, welche eine Rumpflänge von 25 m überschreiten, erlaubt. Eine allgemeine Längen- oder Nutzungseinschränkung gibt es nicht. Für Gefahrguttransporte und die Flussradarnavigation sind erweiterte Patente vorgeschrieben.

Der Kurs behandelt thematisch:

  • Rechts- und Regelkunde entsprechend der Binnenschifffahrtsstraßenordnung mitsamt Lichterführung, Schallsignalen und Funkabsprachen
  • Schiffsbau und -konstruktion, Maschinenkunde
  • Fahrzeugführung, Fahren bei Strömung, Laden und Löschen
  • Sicherheit von Fahrgästen an Bord
  • Reiseplanung (mündlich)

Im Kurs werden der Aufbau, die Ausrüstung und die Funktionsweise von Binnenschiffen mit allen sicherheitsrelevanten Aspekten in Bezug auf die gute Seemannschaft dargestellt.

Im rechtlichen Teil geht es um die Lichterführung, Binnenschiffs-untersuchungsordnung, Binnenschifffahrtsstraßenordnung und sonstige relevante Grundlagen.

Ein weiterer Ausbildungsbestandteil ist die Gewässer-, Strömungs- und Wetterkunde. Ein besonderer Schwerpunkt ist das Laden und Löschen, der Reiseplanung mit einem Binnenschiff, sowie der Umgang mit Fahrgästen. Der Kurs findet auf der A.Köbis in Berlin Stralau statt.

Nicht Bestandteil dieser Ausbildung ist das Training im Simulator.

mindestens 18 Jahre alt

Nachweis der Fahrzeiten

Tauglichkeitsnachweis

UBI Binnenfunkzeugnis

Künftig erfolgt dieses Angebot über unseren Partner Wulf Coulmann