Allgemeine Geschäftsbedingungen der Segelschule von Stefan Grosenick

1. Vertragspartner für die Teilnahme an einem Kurs der Segelschule ist der Kursteilnehmer oder der Anmeldende, im Folgenden immer Kursteilnehmer genannt, und Stefan Grosenick, im Folgenden immer Segelschule genannt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

2. Ein Kurs gilt erst als gebucht, wenn die Anmeldung durch die Segelschule schriftlich bestätigt und die Schulungsorte, sowie die Schulungstermine bekannt gegeben wurden. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen akzeptiert.

3. Die Preise der Angebote sind nicht bindend, sondern nur die des schriftlichen, von beiden Vertragspartnern bestätigten, Vertrages.

4. Eine Stornierung oder Verschiebung von Praxisterminen ist bis zu zwei Tagen vor dem Schulungstermin im Terminvergabesystem möglich. Bei einer späteren Stornierung, Verschiebung oder Nichtwahrnehmens des Termins werden 40 Euro Stornierungskosten erhoben. Diese sind vor dem darauffolgenden Praxistermin an die Segelschule zu entrichten, anderenfalls erlischt der Leistungsanspruch des Kursteilnehmers.

5. Die Bezahlung der Kursbuchung kann als Überweisung oder sonstige angebotene Zahldienste oder als Barzahlung erfolgen. Der Geldeingang für den gesamten Kurs hat wie jeweils vereinbart oder bis zum ersten Termin des Kurses, jedoch spätestens 5 Tage nach Vertragsabschluss zu erfolgen.

6. Sollte ein Kurs aus Gründen, welche die Segelschule zu vertreten hat, nicht stattfinden können, so sind die bereits bezahlten Beträge sofort zurückzuerstatten oder eine äquivalente Ersatzleistung gemeinsam zu vereinbaren. Ersatzansprüche bestehen nicht.

7. Sollte der Kursteilnehmer nicht am Kurs teilnehmen oder diesen abbrechen, bleibt er zur Zahlung des Kurses verpflichtet.

8. Die terminliche Verschiebung der Kursteilnahme an einem Theoriekurs ist innerhalb eines Jahres jederzeit möglich, sofern ein gleichwertiger Ersatzkurs angeboten wird und ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. Die Bearbeitungskosten werden mit 30 Euro in Rechnung gestellt.

9. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich auf eine abweichende Regelung verwiesen wird, so endet die Leistungspflicht der Segelschule nach Ablauf von einem Jahre seit dem ersten geplanten Kurstermin für den entsprechenden Kurs.

10. Die Preise der Theorieausbildung enthalten keine Prüfungsgebühren, Prüfungsspesen oder Lehrmaterialkosten. Die Preise für die praktische Ausbildung enthalten keine Prüfungsgebühren oder Prüfungsspesen. Die Prüfungsanmeldung hat selbstverantwortlich zu erfolgen. Bei den Prüfungen gelten die jeweiligen Prüfungsordnungen.

11. Besteht der Kursteilnehmer eine angesetzte Prüfung oder Teilprüfung nicht, kann er die entsprechenden Theoriekursteile innerhalb eines Jahres bei freien Kapazitäten zu einem regulären Kurstermin der Segelschule wiederholen. Es erfolgt keine Kostenerstattung der Kursbeiträge. Für die zusätzliche praktische Ausbildung fallen gegebenenfalls weitere Kosten an.

12. Die Segelschule haftet für Personen- oder Sachschäden, die während der Durchführung der Kurse entstehen, nur soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.

13. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, während des Kurses den Anweisungen der Ausbilder nach seinen besten Möglichkeiten Folge zu leisten. Andernfalls ist eine ersatzlose schriftliche Kündigung seitens der Segelschule möglich.

14. Teilnehmer an praktischen Kursen erklären, dass sie mindestens 15 Minuten in freiem Wasser schwimmen können.

15. Eine Rückerstattung des Kaufpreises für einen Gutschein ist ausgeschlossen. Dieser ist bis zum festgelegten Datum oder für die Dauer der gesetzlichen Mindestlaufzeit gültig. Der Gutschein ist nicht personengebunden. Eine Anrechnung auf andere Kurse/Törns ist nach Absprache möglich. Das Einlösen des Produktes oder der Leistung ist einmalig nur bei freier Kapazität, und nach vorheriger Abstimmung mit der Segelschule zum individuell vereinbarten Zeitpunkt möglich.

16. Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Segelschule und Kursteilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Soweit der Kursteilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Segelschule Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die Segelschule ist aber auch berechtigt, den Kursteilnehmer an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zusätzliche und besondere Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an Online-Kursen von Stefan Grosenick
1. Vertragspartner für die Teilnahme an einem Online-Kurs der Segelschule ist der Kursteilnehmer oder der Anmeldende, im Folgenden immer Kursteilnehmer genannt, und Stefan Grosenick, im Folgenden immer Segelschule genannt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

2. Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn dem Kursteilnehmer eine Internetverbindung mit entsprechender Geschwindigkeit, ausreichender Rechnertechnik mit den benötigten Zugangsrechten und die notwendige Kommunikationssoftware zur Verfügung stehen.

3. Die eventuell entstehenden Kosten um 1. umzusetzen trägt der einzelne Kursteilnehmer für sich.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzter Kommunikationssoftwares externer Unternehmen sind zu
akzeptieren.

5. Möglicherweise können andere Kursteilnehmer auf übermittelte Informationen, z.B. Bild, Ton und Chats zugreifen. Hier kann eine Privatsphäre, besonders von Webcam und Mikrofon des Kursteilnehmers nicht gewährleistet werden.

6. Es ist die Aufzeichnung des Online-Kurses, Vervielfältigung des Kursmaterials und Weitergabe an Dritte nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung muss der Kursteilnehmer für den eventuellen wirtschaftlichen Schaden, welcher der Segelschule entstehen kann, aufkommen.

7. Sollte aus technischen Gründen der gebuchte Termin nicht wahrgenommen werden können, so ist ein Ersatztermin, welcher innerhalb von 12 Monaten liegt, zu vereinbaren. Hierfür ist es unerheblich, ob die technischen Gründe auf Seiten der Segelschule oder des Kursteilnehmer liegen.

8. Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Segelschule und Kursteilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Soweit der Kursteilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Segelschule Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die Segelschule ist aber auch berechtigt, den Kursteilnehmer an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zusätzliche und besondere Geschäftsbedingungen zur Jollenmiete von Stefan Grosenick

1. Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen Jollenmiete (AGB Jollenmiete) gelten für sämtliche durch Stefan Grosenick ausgegebenen oder vermittelten Jollenmietverträge. Vertragspartner für das Mietverhältnis ist der Vertragsabschließende, im Folgenden immer Mieter genannt, und Stefan Grosenick, im Folgenden immer Segelschule genannt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

2. Im Mietpreis sind die terminlich vereinbarte, bestimmungsgemäße Nutzung der Jollen, ihrer Ausrüstung sowie die Einweisung vor Ort enthalten. Eine kostenfreie Stornierung der Jollenmiete ist durch den Mieter oder die Segelschule bis spätestens 48 h vor Mietzeitpunkt im Terminvergabesystem möglich.

3. Die Zahlung hat gemäß der im Vertrag festgelegten Zeit und Art zu erfolgen.

4. Bei der Übergabe der Jollen sind diese mit der für das Revier notwendigen Ausrüstung versehen. Die Rückgabe hat vorgereinigt zu erfolgen. Haustiere sind an Bord der Jollen nicht gestattet. Die maximale Personenanzahl der zu mietenden Jolle ist zu erfragen und darf nicht überschritten werden.

5. Bei verspäteter Rückgabe sind 35 Euro je Stunde an die Segelschule zu zahlen. Die Einweisung vor Ort erfolgt zu Beginn des Mietzeitraumes.

6. Bei Beschädigung der Mietsache haftet der Mieter je Schadensfall bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung (Kaution). Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verlust von Ausrüstungsgegenständen, z.B. durch Überbordfallen, haftet der Mieter voll. Für persönliche Effekten, eigene Ausrüstungsgegenstände, Wertsachen an Bord sowie Unfallschäden, die auf der Jolle befindlichen Personen erleiden, ist der Mieter verantwortlich. Schadenbedingte Ausfälle der Folgenutzung, gehen zu Lasten des Mieters. Wir empfehlen den Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung.

7. Über auftretende Schäden und Havarien ist die Segelschule unverzüglich zu informieren. Bei Unfällen, Beschlagnahme, Diebstahl auch einzelner Ausrüstungsgegenstände bzw. Havarie ist von der zuständigen Behörde ein Protokoll mit Angaben sämtlicher beteiligter Personen, Fahrzeuge und Zeugen anfertigen zu lassen.

8. Notwendige Reparaturen werden nach Rücksprache mit der Segelschule schnellstmöglich ausgeführt. Hat der Mieter den Ausfall nicht zu verantworten, wird die anteilige Mietzeit auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Bei auftretenden technischen Defekten bemüht sich die Segelschule umgehend um Reparatur bzw. Ersatz. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Mietpreises, wenn einzelne Ausrüstungsgegenstände ausfallen.

10. Der Mieter oder eine vorher benannte, ihn begleitende Person muss im Besitz der für das Fahrtgebiet und das Revier vorgeschriebenen Führerscheine und Befähigungsnachweise sein, sowie die notwendigen Kenntnisse zum Führen der gemieteten Jolle besitzen. Können diese Dokumente zu Beginn der Mietzeit nicht im Original vorgezeigt werden, so gilt die vereinbarte Mietzeit ersatzlos als eingelöst.

11. Der Mieter und der von ihm eventuell benannte Schiffsführer haften der Segelschule gegenüber gemeinsam und solidarisch für alle entstehenden Schäden.

12. Für sämtliche Folgen und Schäden in Zusammenhang mit der Überlassung der Schiffsführung an nicht befugte Personen haftet der Mieter.

13. Der Mieter hält die Segelschule frei von Ansprüchen Dritter und kommt in vollem Umfang für entstehende Folgekosten auf. Sollten Rechtsverstöße durch den Mieter oder der Verdacht solcher gegen den Mieter während der Mietzeit entstehen, so kann die Segelschule entsprechende Daten des Mieters an die jeweilige Behörde herausgeben.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Segelschule und Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Soweit der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Segelschule Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die Segelschule ist aber auch berechtigt, den Mieter an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zusätzliche und besondere Kojencharterbedingungen von Stefan Grosenick

1. Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen Segeltörn (AGB Segeltörn) gelten für sämtliche durch Stefan Grosenick, ausgegebenen oder vermittelten Kojenmietverträge. Vertragspartner für das Kojenmietverhältnis ist der Vertragsabschließende, im Folgenden immer Törnteilnehmer genannt, und Stefan Grosenick, im Folgenden immer Segelschule genannt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

2. Für eine Törnteilnahme benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Für eine Törnteilnahme von oder nach außereuropäischen oder Nicht-EU-Staaten benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und eventuell ein Visum. Diese Dokumente sind im Original mitzuführen. Bitte gewährleisten Sie unbedingt eine ausreichende Gültigkeitsdauer. Verzögerungen und Unannehmlichkeiten beim Ein- und Ausklarieren sind vom jeweiligen Crewmitglied zu vertreten. Ist eine Weiterreise wegen ungültiger Papiere nicht möglich, kann das betreffende Crewmitglied vom Törn ausgeschlossen werden.

3. Über eventuell notwendige Schutzimpfungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Hausarzt. Selbstverständlich sollten Sie nur gesund anreisen und gegebenenfalls im Voraus einen Arzt zur Abklärung Ihrer gesundheitlichen Tauglichkeit konsultieren. Der Abschluss einer gültigen Krankenversicherung und einer medikamentösen Versorgung während des Törns obligt dem Törnteilnehmer. Es wird geraten, die Möglichkeiten der sachgerechten Lagerung, wie beispielsweise einer durchgehenden Kühlung, eventueller persönlicher Medikamente während des Törns im Voraus zu erfragen. Weiterhin wird empfohlen eine Medikationsliste und ggf. Vorerkrankungsübersicht mitzuführen und anzugeben. Schwangere Frauen werden gebeten, die Risiken eines Törns für sich abzuwägen und insbesondere in den letzten Schwangerschaftsmonaten davon Abstand zu nehmen.

4. Die Törns finden auf seegehenden Segelyachten statt. Diese Tatsache bedingt, dass alle Crewmitglieder in die Schiffsführung und den Bordalltag integriert werden müssen. Es wird empfohlen im Voraus das vorausgesetzte Können zu erfragen. Das Mindestalter der Teilnehmer ist 16 Jahre; Ausnahmen bei mitreisendem Elternteil sind auf Anfrage möglich.

5. Im Törnpreis ist die bestimmungsgemäße Nutzung der Yachten, ihrer Ausrüstung sowie die Einweisung und Betreuung durch den Schiffsführer enthalten. Des Weiteren sind die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen der Yacht im Törnpreis inbegriffen.

6. Unsere Yachten werden von erfahrenen Schiffsführern geführt, denen an Bord das uneingeschränkte Weisungsrecht zusteht. Teilnehmer, welche sich wiederholt den Anweisungen des Schiffsführers widersetzen und damit die Crew bzw. Yacht gefährden, können von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Die Mehrkosten für zusätzliche Landfälle und die Rückreise trägt das betreffende Crewmitglied.

7. Die Törnteilnehmer bilden eine Bordkasse, die von einem Teilnehmer verwaltet wird. Aus dieser werden anfallende Kosten für Lebensmittel, Hafengebühren, Betriebs- und Verbrauchsstoffe und notwendige Serviceleistungen bezahlt. Über Landgänge und damit verbundene Ausgaben entscheidet die Crew gemeinsam. Hiervon abweichende Regelungen entnehmen Sie dem jeweiligen Törnangebot.

8. Der erste Törntag ist der Anreisetag. Die Teilnehmer sollten sich bis 18 Uhr auf der Yacht einfinden. Den genauen Liegeplatz erfahren Sie beim jeweiligen Hafenbüro bzw. telefonisch von uns. Am Abend wird die Sicherheitseinweisung und Crewbesprechung durchgeführt. Die Abfahrtszeit und Routenführung bestimmt der Schiffsführer. Die Abreise ist für den letzten Törntag vorgesehen. Jedes Crewmitglied hat seine Koje und Kabine vorgereinigt zu hinterlassen. Die Kosten der Endreinigung werden gemeinschaftlich durch die Törnteilnehmer getragen.

9. Die ausgedruckten Fahrtrouten sind verbindlich und werden eingehalten, soweit das Wetter dies erlaubt. Abweichungen von den Routen, bedingt durch Flaute oder Sturm, sind möglich und begründen keinen Schadensersatzanspruch. Fahrtverkürzungen bedingt durch Flaute oder Sturm begründen ebenfalls keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segeltörns nicht beeinflussbar sind. Kann die geplante Reiseroute aus den o.a. Gründen nicht eingehalten werden, setzt die Segelschule oder der Schiffsführer die neue Reiseroute fest. Das Endziel der Reise bleibt nach Möglichkeit bestehen.

10. Bei Segeltörns können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit verändern, wenn auf dem vorherigen Törn widrige Wetterverhältnisse zu einer Verzögerung geführt haben. Der Törn selbst kann sich auch durch widrige Wetterverhältnisse so verlängern, dass der geplante Ankunftstag nicht eingehalten werden kann. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen sind bei Segeltörns manchmal unumgänglich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, wenn kein nachweisbares Verschulden des Schiffsführers vorliegt.

11. Eine Haftung der Segelschule für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

12. Nicht versichert sind persönliche Effekte, eigene Ausrüstungsgegenstände sowie Wertsachen an Bord.

13. Haustiere jeglicher Art sind an Bord nicht gestattet.

14. Nach Anmeldung erhalten Sie einen Teilnahmevertrag, den Sie unterzeichnet an uns zurücksenden müssen. Die Rücksendung und eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Törnpreises haben innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen. Andernfalls erlischt die Vorreservierung ohne Anspruch auf Ersatz. Eine Verpflichtung zur Anzahlung bleibt bestehen. Eine Törnteilnahme wird nur bei vollständigem und vereinbartem Zahlungseingang des gesamten Törnpreises gewährt.

15. Der Teilnehmer erklärt mit Unterzeichnen des Törnvertrages, dass ihm das einem Segeltörn anhaftende Restrisiko trotz aller Sicherheitsmaßnahmen bewusst ist.

16. Die Segelschule übernimmt keine Haftung für die Funktion elektronischer Anzeige- und Navigationsinstrumente sowie für die Richtigkeit der an Bord befindlichen Seekarten und Handbücher.

17. Mutwillige Zerstörungen von Yachten und Yachteinrichtung sind vom Verursacher sofort zu ersetzen.

18. Die gesamte Mannschaft, inklusive des Schiffsführers, haftet bei auftretenden Beschädigungen an der Yacht und Ausrüstung bis zur Höhe der vom Yachteigner verlangten Kaution gemeinschaftlich. Der Abschluss einer Kautionsversicherung ist daher auf allen Törns von der Segelschule obligatorisch. Die hierbei entstehenden Kosten werden auf die Mannschaft anteilig umgelegt.

19. Die Haftung der Segelschule ist bei leichter Fahrlässigkeit auf die dreifache Höhe des Törnpreises beschränkt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden die Segelschule allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen hat.

20. Die Segelschule haftet nicht für Törnabbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn dies durch schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt, wie Revolution, Streik, politische Unruhen, oder durch Eingriffe von Hoher Hand, wie Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird.

21. Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Törnbeginn bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 36 Stunden (bei einwöchigen Segeltörns) bzw. 48 Stunden (bei zwei- oder mehrwöchigen Segeltörns) den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Törnpreis zurückzuverlangen. Die 36/48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten Törntages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 36 Stunden bei einwöchigen Segeltörns bzw. 48 Stunden bei zwei- oder mehrwöchigen Segeltörns, verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung, entstehen keine Ersatzansprüche der Teilnehmer. Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Törnpreises ein. Fallen insgesamt mehr als 48 Stunden bei einem einwöchigen Segeltörn bzw. 72 Stunden bei einem zwei- oder mehrwöchigen Segeltörn durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Die Segelschule kann ggf. eine Ersatzyacht stellen.

22. Bei auftretenden technischen Defekten bemüht sich die Seghelschule umgehend um Reparatur bzw. Ersatz. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Törnpreises, wenn einzelne Ausrüstungsgegenstände ausfallen (Kocher, Radio, Heizung, Radar). Nur bei Ausfall sicherheitstechnischer und vorgeschriebener Ausrüstung (insbesondere Rettungs- und Signalmittel) hat der Teilnehmer Anspruch auf Erstattung der entgangenen Törntage, wenn keine Reparatur bzw. Ersatz erfolgt. Eine Reparatur- bzw. Lieferzeit von 48 Stunden gilt als vereinbart.

23. Ein Rücktritt von der Törnbuchung ist der Segelschule sofort schriftlich mitzuteilen. Der Törnteilnehmer hat das Recht, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu stellen. Dieser muss für den geplanten Törn und das Revier die erforderliche Eignung laut Törnbeschreibung nachweisen. Nach Zahlung des gesamten Törnpreises, zuzüglich Bearbeitungskosten von 30,00 Euro durch den Ersatzteilnehmer, werden die bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Andernfalls ist der Teilnehmer
weiterhin zur Leistung verpflichtet; insbesondere wenn kein oder kein geeigneter Ersatzteilnehmer gefunden werden kann. Die Segelschule kann ungeeignete Personen als Ersatzteilnehmer ablehnen.

24. Bei Rücktritt und Stornierung werden folgende Kosten fällig, gerechnet vom Tage des schriftlichen Eingangs bei der Segelschule:
– bis 90 Tage vor Törnbeginn 30 % des Törnpreises (Anzahlung)
– bis 60 Tage vor Törnbeginn 50 % des Törnpreises
– bis 30 Tage vor Törnbeginn 80 % des Törnpreises
– ab 29 Tage vor Törnbeginn 100 % des Törnpreises

25. Es steht dem Törnteilnehmer stets frei, den Nachweis zu führen, dass die Segelschule ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der oben genannten Pauschalen entstanden ist. Die Segelschule behält sich vor, anstelle der in Ziffer 24 genannten Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Törnleistungen konkret beziffern und belegen.

26. Krankheit, Arbeitslosigkeit und familiäre Hinderungsgründe können nicht als Stornierungsgründe anerkannt werden, sind aber gegebenenfalls im Rahmen einer Reiserücktrittskostenversicherung absicherbar. Es wird der Abschluss einer geeigneten Versicherung empfohlen.

27. Die Segelschule behält sich vor, einen Segeltörn – bei voller Rückerstattung des gezahlten Törnpreises – zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen nicht ergibt.

28. Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach Törnende der Segelschule schriftlich mitgeteilt werden.

29. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

30. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Törnteilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Soweit der Törnteilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Verkäufer ist aber auch berechtigt, den Törnteilnehmer an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Diese Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen sind vom 06.02.2024 bis auf Widerruf gültig.

FluxAhoi – Stefan Grosenic
c/o FluxFM – Plattform für regionale Musikwirtschaft GmbH
Pfuelstr. 5
D-10997 Berlin
Tel.: 030 / 53216922
Steuer-Nr. DE246277227